Private Kulte

Gleichberechtigt neben den staatlich organisierten und staatstragenden Kulten (sacra publica) gab es unzählige lokale, korporative und private Kulte (sacra privata), die jeweils gegenseitig toleriert wurden. 


Auch die Kulthandlungen anderer ethnischer Gruppen wurden akzeptiert. Das ging so weit, dass die römischen Herren an die Existenz der Götter unterworfener Völker glaubten. Die kultische Verehrung auch ihrer Götter hielt man für notwendig, mit dem Effekt, dass religiöse Spannungen unter den Volksgruppen innerhalb des römischen Reiches kaum aufkamen.

Auch ausserhalb Roms gab es Kultvereine. Im Gegensatz zu den Priesterkollegien unterlagen die Kultvereine keiner staatlichen Beschränkung. Kultvereine waren privat und konnten von jedermann für jede Gottheit oder was man dafür hielt gegründet werden.

 

Nicht aus dem römischen Leben wegzudenken waren die Bestattungsvereine, denen jeder beitreten konnte. Sogar Sklaven hatten ihre eigenen Vereinigungen. Durch sie kamen auch ärmere Personen und solche aus den untersten Schichten zu einem ordentlichen Begräbnis.

 

Viele Kultvereine beriefen sich auf Mitglieder des Kaiserhauses und nannten sich auch dermassen.


Im Vordergrund standen die regelmässigen Treffen, bei denen man die letzten Neuigkeiten austauschen oder Geschäfte anbahnen konnte.


Durch sie wurde das gesellschaftliche Band enger gezogen, indem etwa in Not geratenen Mitgliedern geholfen werden konnte. In der Spätantike gerieten die Kultvereine, wie die Berufskollegien unter staatliche Kontrolle und verloren damit den Charakter der Freiwilligkeit. Auch weigerten sich die Anhänger des frühen Christentums bei derartigen Vereinigungen mitzumachen, da es ja vordergründig um den Kult einer Gottheit ging. Mit dieser Weigerung entzogen sie sich dem gesellschaftlichen Leben und dies war einer der Gründe für das schlechte Bild der Christen in der Öffentlichkeit.

Einkünfte

Die Einkünfte der Vereine stammten zumeist aus den Eintrittsgeldern, freiwilligen Spenden der Mitglieder und der Verpachtung von vereinseigenen Immobilien. Das Geld wurde für die Opfer, dasgemeinsame Mahl und den Betrieb des oder der Tempelanlage verwendet. Dazu kamen Aufwendungen für Begräbnisse oder Ehrungen von verdienten Mitgliedern durch Statuen und/oder Inschriften. Geschenke fürHerrschende oder an die Stadtgemeinde ergänzten das Ausgabenspektrum.