Steuern im römischen Reich

Das römischen Steuerwesen war recht komplex. Es wurden Steuern auf Personen und Grundstücke, als auch auf Umsätze erhoben. Es sind allgemein Zuwenig Quellen vorhanden, um die Komplexität des Steuersystems in ihrer ganzen Fülle zu erfassen. 

Zivile Steuern

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer war eine auf den Verkauf von Waren, Gütern und Sklaven zu entrichtende Abgabe gewesen. Sie war zum Beispiel in Ägypten anders geartet, als in anderen römischen Provinzen. Dort wurdeeine Umsatzsteuer auf Grundverkäufe fällig, wobei in anderen Provinzen dies nicht der Fall war. 

Man geht davon aus, dass in Ägypten 10% Umsatzsteuern auf Grundverkäufe fällig waren. In anderen Provinzen waren es 1% auf Waren und 4% auf Sklaven.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer war eine Art Vermögenssteuer. Sie wurde jährlich erhoben.

Die Kopfsteuer

Die Kopfsteuer richtete sich der Anzahl Personen in einem Haushalt.

Der Steuererhebungszuschlag

Der Steuererhebungszuschlag war der Möglichkeit gewidmet, dass die Ratsherren einen Lohn erhielten. Denn diese Art von Steuern war halbprivat organisiert. Diese Steuerart wurde auf Warengruppen erhoben. Sie war also eine Zugabe zur Umsatzsteuer. Sklaven galten als Ware.

Abgaben an den Kaiser

Es war üblich, dem Kaiser Geschenke anzubieten. Die Kommunen entrichteten diese Steuerart direkt in die Staatskasse. In späterer Zeit war es üblich, dass die reichen Senatoren dem Kaiser Gold- und Sachgeschenke übergaben. Es wird berichtet, dass einst über 520 kg Gold an Kaiser Valentinianus II abgegeben wurde. 


Üblich war es, dem Kaiser ein Neujahrsgeschenk zu überbringen. Dies allerdings nur von wichtigen Bürgern, wie Senatoren, etc. 

Die Erbschaftssteuer

Diese Last besteuerte direkt die Erben. Sie war auf 5% festgesetzt und musste von direkten Erben nicht entrichtet werden.

Die Zivilnaturalabgabe

Diese Steuer war eine reine Naturalsteuer. Die gesammelten Lebensmittel waren für die Minderbemittelten in Städten vorgesehen.

Zwangskauf von Nahrungsmitteln

Diese Steuer war eine Art Vorschussleistung. Sie wurde nicht regelmässig erhoben, sondern nur dann, wenn Notlagen in Städten zu erwarten waren. Mit dieser Steuer wurden Nahrungsmittel auf Vorrat eingekauft und gebunkert.

Militärische Steuern

Kriegsbeuten

Durch Kriegsbeute wurde die Steuerbelastung wesentlich verringert. Dies funktionierte bis ins 3. Jahrhundert n. Chr. Danach wurde kaum mehr Kriegsbeute gemacht und das römische Steuersystem musste deswegen reformiert werden.

Militärnaturalabgabe

Diese Steuer war eine reine Naturalsteuer. Es wurden also Waren und Lebensmittel an das Militär abgegeben. Diese Last wurde in Zeiten, wo der Sesterz immer weniger wert war, umso wichtiger. (ab 253 n. Chr.)

Militärkleiderabgabe

Diese Last war ebenfalls eine reine Naturalsteuer. Es wurde Militärkleider an das Heer abgegeben.

Rekrutenabgabe

Dies war eine Art Steuer, indem Gutsbesitzer dazu verpflichtet wurden, Rekruten ans Militär zu übergeben. Grössere Betriebe konnten indes leicht die Anzahl geforderter Leute abgeben. Kleinere Betriebe hatten jedoch grosse Mühe, denn sie wollten nicht die Besten für 20 Jahre ans Militär abgeben. Deshalb wurde oft bestochen. 

Quellen:

F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", H.Kloft "Die Wirtschaft des Imperium Romanum", DeMartino "Wirtschaftsgeschichte des alten Rom"